Vertrauliche Geburt soll Kindstötungen verhindern –
donum vitae Recklinghausen berät über das neue Verfahren
Immer wieder berichten die Medien über ausgesetzte oder gar getötete Säuglinge innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt (Neonatizid). Zu kurz kommen dabei die dahinterstehenden Schicksale – des ausgesetzten oder im schlimmsten Fall getöteten Säuglings und das der Mutter. Warum verdrängen, verschweigen schwangere Frauen ihre Schwangerschaft? Warum können sie sich niemandem anvertrauen? Warum setzen sie ihre Säuglinge aus oder töten sie gar in einem überraschenden Prozess der Panik und Überforderung, nach der plötzlichen Geburt?
Die Bundesregierung hat deshalb das Schwangerschaftskonfliktgesetz zum 1. Mai 2014 um das Angebot der „vertraulichen Geburt“ ergänzt. Ziel des Gesetzes ist es, verzweifelte Schwangere in ihren jeweiligen Krisensituationen zu erreichen damit sie nicht mehr heimlich und alleine ihr Kind zur Welt bringen müssen.
Die vertrauliche Geburt soll die Frauen schützen, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten wollen, stellt aber gleichzeitig sicher, dass ihre Kinder später ihre Herkunft erfahren können. Dieses Wissen ist für jeden Menschen zur Identitätsfindung von zentraler Bedeutung und vom Bundesverfassungsgericht als Grundrecht anerkannt. Genau das können anonym weggelegte Kinder aber nicht.
Die Möglichkeit der vertraulichen Geburt ist an ein verbindliches Verfahren geknüpft, das im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§§ 25 – 34) festgelegt ist. Zentrale Anlaufstellen sind die bundesweit circa 1.600 Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen. Darüber hinaus hat der Bund unter der Nummer 0800-40 40 020 ein kostenloses Hilfetelefon eingerichtet. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr in mehreren Sprachen erreichbar. Darüber hinaus gibt es seit dem 1. Mai ein eigenes Online-Portal www.geburt-vertraulich.de , das über die Hilfen für Schwangere und die Möglichkeit der vertraulichen Geburt informiert.
donum vitae hilft den Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verschweigen. Das Beratungsverfahren umfasst folgende – im Gesetz festgelegte – Punkte:
Wenn die Frau keine weitere Beratung wünscht und die vertrauliche Geburt ablehnt, informieren wir über das Angebot der anonymen Beratung und Hilfen, die ihr weiterhin zur Verfügung stehen (§25 Absatz 5 SchKG).
Wenn die Schwangere ihre Anonymität nicht aufgeben möchte, informieren wir über das Beratungsverfahren zur vertraulichen Geburt (§25 Absatz 2 Schwangerschaftskonflikt-gesetz):
1. Information über den Ablauf des Verfahrens
2. Informationen über die Rechte des Kindes, Bedeutung der Kenntnis von Herkunft
3. Informationen über die Rechte des Vaters
4. Ablauf des Adoptionsverfahrens
5. Möglichkeit zur Rücknahme des Kindes
6. Information über das Einsichtsrecht des Kindes mit Vollendung des 16. Lebensjahres (§31 SchKG ) sowie über das eventuell stattfindende familiengerichtliche Verfahren (§32 SchKG )
Selbstverständlich verbleibt es nicht bei einer einmaligen Information, sondern das kompetente Beratungsteam von donum vitae steht den Schwangeren für alle weiteren Fragen und notwendigen Unterstützungen in diesem komplexen Verfahren zur Verfügung.
Recklinghäuser Zeitung vom 18.09.2014
Das Team von "donum vitae"informiert über die"vertrauliche Geburt"
Öffnungszeiten
Mo., Di., Mi., Fr. 9.00 – 12.30 Uhr
Do. 9.00 – 13.30 u. 14.30 – 18.00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung